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Auch bei Bagatellschäden einen Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Ja! Ob der Schaden wirklich eine Bagatelle ist kann der Laie meist selbst nicht entscheiden. Die Vorführung des Fahrzeugs und grobe Inaugenscheinnahme durch unsere Sachverständigen ist immer kostenlos und unverbindlich.

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt, dass auch bei Schäden unter 1.000 € (Brutto) ein Sachverständiger eingeschaltet werden darf. Dieser erstellt in diesem Fall ein so genanntes Kurzgutachten. Das Kurzgutachten ist ein im Umfang kürzeres Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen. Es sind alle zur Schadenregulierung erforderlichen Werte erhalten. Das Kurzgutachten dient auch der Beweissicherung und hat im Gegensatz zum Kostenvoranschlag auch vor Gericht bestand.

Zuletzt aktualisiert am 17.12.2020 von 2P&M Werbeagentur.

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