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Warum ein Gutachten – Reicht nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Der Kostenvoranschlag der Reparaturfirma ist nur eine grobe Vorkalkulation des Schadens und daher unverbindlich. Der Kostenvoranschlag hat vor Gericht, insbesondere bei strittigem Unfallhergang, keine beweissichernde Funktion. Weiterhin fehlen im Kostenvoranschlag wesentliche Punkte wie z.B. Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall.
Auch bei vermeintlich kleinen Schäden immer den Kfz-Sachverständigen beauftragen.
Zuletzt aktualisiert am 17.12.2020 von 2P&M Werbeagentur.