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Haftpflicht- oder Kaskoschaden?

Haftpflicht und Kasko. Das sind Begriffe, die im Versicherungswesen häufig vorkommen. Und dennoch kann eine Expertendefinition nicht schaden. Wenn Sie mit Ihrem Wagen vorschriftsmäßig an der Ampel halten und jemand fährt Ihnen hinten rein, sind Sie der Geschädigte. Ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Schlafen Sie selbst am Steuer und fahren jemandem auf, werden die Schäden am eigenen Auto von der Kaskoversicherung getragen. 

Auftrag durch den Geschädigten 

Gehen wir von einem Unfall aus, der Schäden jenseits des Bagatellbetrags verursacht. Wer zieht jetzt den Gutachter hinzu? Wir erleben immer wieder, dass darüber Unklarheit herrscht. Nicht die gegnerische Versicherung, sondern der Geschädigte vergibt den Auftrag für ein Gutachten. Ihre Wahl sollte dabei auf einen renommierten unabhängigen Gutachter fallen, dessen Expertise im Streitfall vor Gericht Bestand hat. Denken Sie daran: das Gutachten ist im juristischen Streit Ihr Hauptbeweismittel für Ihre berechtigten Forderungen. Die Kosten für den Gutachter fallen dem Verursacher zu."

Auftrag durch die Versicherung 

Und wie sieht das bei einem Kaskoschaden aus? Hier gilt, wie gesagt, erst ein Schaden über 2.000 Euro nicht mehr als Bagatelle. Und den Gutachter beauftragen nicht Sie, sondern die Versicherung. Da Versicherungsnehmer jedoch das Recht haben, das Gutachten durch die Werkstatt überprüfen zu lassen, haben Versicherungen ein Interesse daran, mit seriösen unabhängigen Unfallgutachtern zusammenzuarbeiten.

Erfolg durch Unabhängigkeit

Der unabhängige Unfallgutachter stellt Gerechtigkeit her. Das gilt für die Schadensfeststellung und für die Beweissicherung, wenn der Unfallhergang strittig ist. Auch die Unfallrekonstruktion fällt in sein Fachgebiet. Achten Sie auf folgende Eigenschaften eines seriösen Gutachters: Unabhängigkeit und damit Unparteilichkeit. Gewissenhafte Sorgfalt. Moderne Analysegeräte. Und natürlich ganz viel Augenmaß und Erfahrung. Das sind Eigenschaften, die sich jeder für den besten Anwalt bei Fahrzeugschäden wünscht. Fahren Sie vorsichtig!

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