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Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden - Unfallgutachten geht vor Kostenvoranschlag

Das Wichtigste in Kürze ...

Zum Haftpflichtschaden

  • Die PKW-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die bei einem Unfall anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden
  • Damit auch der eigene Wagen ein Versicherungsschutz besitzt, ist eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung nötig
  • Bei einem fremd verschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Unfallgutachten
  • Unfallgutachten nutzt zur Wahrung Ihrer Schadensersatzansprüche

Nach einem fremd verschuldeten Unfall sollten Sie auf jeden Fall einen professionellen Kfz-Gutachter beauftragen. Sie haben das Recht, den unabhängigen Gutachter frei zu wählen. Lassen Sie sich nicht auf Angebote nach dem Motto, die Sachlage ist klar und ein einfacher Kostenvoranschlag reicht aus, ein. Das ist ein Irrweg, mit dem die Versicherung Geld sparen will, das Ihnen zusteht. Denn ein Kostenvoranschlag gibt lediglich Auskunft über die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Das Unfallgutachten berücksichtigt die Wertminderung, den Nutzungsausfall und viele weitere Punkte.

Denken Sie daran: Als Unfallopfer müssen Sie für das beauftragte Gutachten nichts zahlen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Im Resultat bekommen Sie durch unser Gutachten belastbare Aussagen über viele andere Beurteilungsposten, die Ihnen bares Geld einbringen. Zum Beispiel wird die Frage geklärt, wie lang die unfallbedingte Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs ist. Dementsprechend lang steht Ihnen ein angemessener Ersatz-Mietwagen zur Verfügung. Auch die Höhe des bezahlten Nutzungsausfalls, der Ihnen bei Verzicht auf einen Mietwagen gezahlt wird, richtet sich nach dem Urteil des Gutachters. Ein wichtiger Punkt in unseren Unfallgutachten ist die Wertminderung. Egal, wie gut Ihr Fahrzeug repariert wird, es bleibt ein Unfallfahrzeug. Sie werden es nur zu einem entsprechend gesunkenen Marktwert weiterverkaufen können. Diese Wertminderung legen wir in unseren Gutachten fest.

Sie merken, das Gutachten ist für sie kostenlos aber nicht umsonst!

Dokumentierte Beweissicherung zählt bei Gericht

Schließlich dokumentieren wir schriftlich und bildlich den optischen und technischen Gesamtzustand Ihres Fahrzeugs, damit es in dieser Hinsicht keinerlei Diskussionen von Seiten der gegnerischen Versicherung gibt. Auch Angaben zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs finden sich in unseren Gutachten. Mit uns sind Sie bei der Wahrung Ihrer Schadensersatzansprüche und auch in puncto Beweissicherung auf der sicheren Seite. Es kommt nicht selten vor, dass Schuldfragen vor Gericht in Zweifel gezogen und Ansprüche gekürzt oder gestrichen werden. Die detaillierte Dokumentation des geprüften Kfz-Sachverständigen erschwert solche Tricksereien.

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