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Entscheidungsgrundlage im Streitfall

Das Unfallgutachten

Das Wichtigste in Kürze ...

Warum ergibt eine Unfallgutachten durch den KFZ-Sachverständigen Sinn?

  • Schadenumfang genau definieren
  • Als Grundlage für die Schadensabwicklung
  • Wertminderung definieren
  • Schätzung der unfallbedingten Ausfallzeit
  • Kosten für ein Unfallgutachten trägt in der Regel die Versicherung

Nach Verkehrsunfällen bildet das Kfz-Gutachten in der Regel die Grundlage für die Schadensabwicklung. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich mit meinem Team befähigt ein neutrales, unabhängiges Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten hält aufgrund seiner technisch und formal korrekten Dokumentation auch dem Versuch des Unfallgegners stand, es vor Gericht anzufechten. Die Ausführungen unserer Gutachten sind auch für Nichtfachleute plausibel, verständlich und nachvollziehbar. Das Gutachten besteht aus einer Schadenbeschreibung in Text und Bild sowie der Schadenkalkulation. Weiterhin werden alle zur Schadenregulierung erforderlichen Daten und Werte aufgenommen und ermittelt.

Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Recht auf Mietwagen

Im ersten Schritt fertigen wir für das unfallbeschädigte Fahrzeug eine umfassende optische und technische Zustandsbeschreibung an. Wir dokumentieren, welche Serien- und welche Sonderausstattungen es besitzt. Auch reparierte und nicht reparierte Vorschäden werden erfasst. Sodann kalkulieren wir den Reparaturaufwand, die Reparaturkosten und die Dauer der Instandsetzung. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall und legen eine eventuelle merkantile Wertminderung fest. Außerdem beurteilen wir, ob die Reparatur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfohlen werden kann oder ein Totalschaden vorliegt. Im Einzelfall ermitteln wir den Restwert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Schließlich geben wir eine Schätzung der unfallbedingten Ausfallzeit ab. Aus letzterem Wert leitet sich der Anspruch des Unfallopfers auf einen Mietwagen oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung ab.

Kosten des Gutachters zahlt in jedem Fall die Versicherung

Die Kosten für unser Unfallgutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Versicherungen neigen dazu, so genannte Bagatellschäden bis 1.000, - €, ohne Gutachter auf kurzen Wegen abrechnen zu wollen. Hier geben wir ausdrücklich zu bedenken, dass Werkstätten häufig den wirklichen Schadenumfang falsch einschätzen, versteckte Schäden unentdeckt bleiben und der Geschädigte auf zumindest Teilen seines Anspruchs sitzen bleibt. Schalten Sie auch bei Bagatellschäden den Gutachter ein und akzeptieren Sie keine Kostenvoranschläge, so sind Sie auf der sicheren Seite. Das Kurzgutachten ist eine solide Alternative zu einem unsicheren Kostenvoranschlag und bietet sich bei Bagatellschäden an. Die Kosten hierzu werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

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